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Strafrecht Rechtsanwalt Anwalt Rosenheim Dr. Herzog Rechtsanwälte

 

Wurde gegen Sie ein Straf- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet? Befürchten Sie, sich strafbar gemacht zu haben? Sind Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Auto gefahren? Wurden Sie in eine Schlägerei verwickelt? Wirft man Ihnen eine Wirtschaftsstraftat vor? Ob Jugend- oder gar Kapitalverbrechen - wir sind  Ihre Ansprechpartner. Dr. jur. Marc Herzog ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.

Mit dem Gesetz kann man heute in den verschiedensten Situationen in Konflikt kommen: Autofahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluß, ein durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall, ein aus dem Hollandurlaub mitgebrachter Joint, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne KfZ-Versicherung, das Verlangen einer überhöhten Miete, eine im Streit ausgesprochene Nötigung, eine unterlassene Hilfeleistung, eine Falschaussage vor Gericht, falsche Angaben bei einem Versicherungsfall oder das unverzollte Einführen abgabenpflichtiger Waren - all dies sind durchaus alltägliche Situationen, in denen sich auch ein „Normalbürger" wiederfinden kann. Viele strafbare Handlungen werden vom Laien oft als Kavaliersdelikte eingestuft, ohne es jedoch zu sein. Werden Sie einer schwereren Straftat beschuldigt, ist qualifizierte anwaltliche Beratung besonders wichtig - geht es doch um Jahre Ihres Lebens. Wie auch immer es zu einer Straftat gekommen ist - Sie haben das Recht auf eine kompetente anwaltliche Vertretung, damit während des laufenden Verfahrens Ihre Rechte gewahrt werden und damit alle verfügbaren Beweismittel zu Ihrer Entlastung ausgeschöpft werden. So kann in vielen Fällen entweder eine Verurteilung vermieden oder zumindest das Strafmaß reduziert werden. Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen - insbesondere für Ihre weitere berufliche Laufbahn. Jede weitere Verurteilung verschlechtert Ihre Chancen vor Gericht und im Alltagsleben. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Ihr Ansprechpartner, damit es nicht soweit kommt.

Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Verfahrensrechtliche Regelungen enthält die Strafprozessordnung. Im Strafgesetzbuch werden viele Delikte beschrieben - von der Beleidigung bis zum Mord, vom Hausfriedensbruch bis zur Zuhälterei. Aber auch in vielen anderen Gesetzen finden sich Vorschriften, die eine bestimmte Handlung unter Strafe stellen - etwa die Insolvenzverschleppung nach der Insolvenzordnung (InsO) oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten etwa im Bereich des Straßenverkehrs finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz. Das StGB regelt auch, wann Schuldunfähigkeit vorliegt, wie ein Irrtum des Täters über die Tatumstände zu bewerten ist und wann eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt. Je nach den Umständen im Einzelfall erlauben die deutschen Gesetze eine genaue Anpassung der Strafe an die Situation im Einzelfall, an das Motiv, die Schwere der Tat und die Person des Täters. Oft ist es entscheidend, mit welcher Motivation und aus welchem Grund eine Tat begangen wurde. Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, für Sie das Beste herauszuholen.

Untergebiete des Strafrechts, die wir bearbeiten, sind: Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Jugendstrafverfahren, Methodik und Recht der Strafverteidigung, Ordnungswidrigkeitenrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Revisionsrecht, Steuerstrafrecht, Strafverfahrensrecht, Strafvollstreckungsrecht, Strafvollzugsrecht, Umweltstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht.

Ein kurzer Hinweis noch zur Frage, was die Bezeichnung „Fachanwalt" bedeutet. Ein Rechtsanwalt darf sich „Fachanwalt" nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse erworben und nachgewiesen hat. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse. Dazu müssen Seminare besucht und zusätzliche Prüfungen absolviert werden. Auch regelmäßige Fortbildungen im jeweiligen Fachbereich sind vorgeschrieben.

Sprechen Sie mit uns - unabhängig davon, um welches Delikt es geht und ob Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder in beratender Funktion vertreten wir Ihre Interessen mit hoher fachlicher Kompetenz.

Dr. Marc Herzog ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.

Wir beraten Sie gerne auf dem Rechtsgebiet Strafrecht.

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