Versicherungsrecht Rechtsanwalt Anwalt Rosenheim Dr. Herzog Rechtsanwälte
Will Ihre Versicherung in einem Schadensfall die Kostendeckung nicht übernehmen? Obwohl Sie der Ansicht sind, dass der Schaden vom Vertrag abgedeckt ist? Meinen Sie, beim Verkaufsgespräch „überfahren" worden zu sein und nun eine Versicherung abgeschlossen zu haben, die Sie weder wollten noch brauchen? Sind wichtige Vertragskonditionen nachträglich abgeändert worden? Sind Sie sich im Unklaren über den wahren Inhalt eines wichtigen Vertrages, der z. B. Ihre Altersvorsorge, eine mögliche Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall oder etwa die Absicherung Ihrer Angehörigen betrifft? In allen diesen Fällen und vielen weiteren sind wir Ihre komptetenten Ansprechpartner. Dr. Marc Herzog ist Rechtsanwalt und zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Versicherungen sind aus unserem Leben heute nicht mehr wegzudenken: Ob es um die KfZ-Versicherung geht oder die Privathaftpflicht, um die Lebensversicherung, private Kranken- oder Kranken-Zusatzversicherung, um Produkte zur Altersvorsorge, Unfallversicherungen, Gebäudeversicherungen, Hausratsversicherungen, Rechtsschutzversicherungen oder spezielle Produkte wie etwa eine Tierhalterhaftpflicht - wir alle haben unterschiedliche Verträge abgeschlossen, die idealerweise möglichst genau auf unsere individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Versicherungsrecht wird nicht nur durch spezielle gesetzliche Regelungen wie etwa das Versicherungsvertragsgesetz bestimmt, sondern auch durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen aller Instanzen. Dies hat seine Ursache einerseits darin, dass die Vertragsbedingungen der Gesellschaften immer undurchschaubarer werden. Auch geben sich immer mehr Versicherungskunden mit der schlichten Weigerung ihrer Gesellschaft, die Kosten für einen Schadensfall zu übernehmen, nicht mehr zufrieden. Viele Versicherungsfälle sind nicht eindeutig - so kann etwa ein unabhängiger Sachverständiger nach einem Verkehrsunfall oder einem Wasserschaden durchaus zu einem anderen Ergebnis bei der Schadenshöhe kommen als der Gutachter der Versicherung. Auch um die Schadensursache wird oft gestritten - ein gutes Beispiel sind hier Brandschäden bei Gebäuden oder die Frage, ob ein PKW nun durch Vandalismus oder durch einen Diebstahlsversuch beschädigt wurde. Derartige Details können darüber entscheiden, ob der Schaden von der Versicherung abgedeckt ist. Oft geht es um große Summen, die Gesundheit oder die finanzielle Existenz. Laufen Sie einmal unachtsam über die Straße und zwingen einen Tanklastzug zum Ausweichen, kann Sie nur noch eine gute Privathaftpflicht vor dem Ruin retten - aber nur, wenn diese tatsächlich leistet. Wenn Ihre Gebäudeversicherung das durch einen umstürzenden Baum zerstörte Hausdach nicht als Sturmschaden anerkennt, weil der Baum schon alt und morsch war, wenn die private Krankenversicherung eine ärztliche Behandlung nicht erstattet, weil diese noch nicht lange genug in Deutschland angewendet wird, wenn der Versicherungsumfang weniger abdeckt, als im Beratungsgespräch versprochen, wenn die Kaskoversicherung für Ihren angezündeten soliden Gebrauchtwagen nur ein paar Hunderter zahlen will - dann ist kompetente anwaltliche Beratung gefragt, wie Sie Ihnen in besonderem Maße ein durch regelmäßige Fortbildungen geschulter Fachanwalt bieten kann.
Das Versicherungsrecht ist in mehreren besonderen Gesetzen geregelt - nämlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung), im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Versicherungssteuergesetz (VersStG). Auch die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht zu vernachlässigen - wenn es etwa um den Umfang des Schadenersatzes oder um die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen geht.
Untergebiete des Versicherungsrechts, die ich bearbeite, sind: Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherungsrecht, Internationales Versicherungsrecht, Lebensversicherung, Private Krankenversicherung, Recht der Privaten Personenversicherung, Rechtsschutzversicherungsrecht, Sachversicherungsrecht, Transport- und Speditionsversicherungsrecht, Versicherungsaufsichtsrecht, Versicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht.
Ein kurzer Hinweis noch zur Frage, was die Bezeichnung „Fachanwalt" bedeutet. Ein Rechtsanwalt darf sich „Fachanwalt" nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse erworben und nachgewiesen hat. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse. Dazu müssen Seminare besucht und zusätzliche Prüfungen absolviert werden. Auch regelmäßige Fortbildungen im jeweiligen Fachbereich sind vorgeschrieben.
Sprechen Sie mit uns - unabhängig davon, um welchen Bereich des Versicherungsrechtes es geht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht, bei einer außergerichtlichen Einigung oder in rein beratender Funktion vertreten wir Ihre Interessen mit hoher fachlicher Kompetenz.
Dr. Marc Herzog berät Sie gerne in dem Rechtsgebiet Versicherungsrecht.
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Wir beraten z.B. im AGB-Recht, Arbeitsrecht, Architektenrecht, Arzneimittelrecht, Arztrecht, Autorecht, Bankrecht, Baurecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Bußgeldrecht, Computerrecht, Disziplinarrecht, Erbrecht, EU-Fahrerlaubnisrecht, Forderungsbeitreibungsrecht, Führerscheinrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, Haftpflichtrecht, Immobilienrecht, Inkassorecht, Insolvenzrecht, Internetrecht, Jugendstrafrecht, Kaufrecht, Leasingrecht, Maklerrecht, Mietrecht gewerblich, Mietrecht privat, Nebenstrafrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht, Unfallrecht, Unternehmensrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsverwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Vollstreckungsrecht, Werkvertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht allgemein, allgemeinen zivilen Zwangsvollstreckungsrecht
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