Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Rosenheim
Sie haben ein Problem im Steuerstrafrecht in Rosenheim und benötigen Hilfe? Die Rechtsanwälte von Dr. Herzog Rechtsanwälte in Rosenheim verfügen über Erfahrung im Steuerstrafrecht und beraten Sie gerne.
In Kontakt mit dem Steuerstrafrecht kann man schneller kommen, als einem lieb ist!
Bereiche des Steuerstrafrechts
Erhebt man gegen Sie den Vorwurf, Sie hätten Steuern hinterzogen oder Abgaben nicht (vollständig) abgeführt? Wurde gegen Sie ein Straf- oder Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit steuerlichen Vorgängen eingeleitet? Oder befürchten Sie, sich strafbar gemacht zu haben?
Unsere Rechtsanwälte sind Ihre kompetenten Ansprechpartner auch im Steuerstrafrecht. In unserer Kanzlei arbeiten auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht!
Im Steuerstrafverfahren gleich zum Rechtsanwalt
Viele Mandanten bereuen es, ohne Rechtsanwalt gegenüber den Ermittlungsbehörden, z. B. den Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren aufgetreten zu sein. Bevor Sie Angaben machen, sollten Sie einen im Steuerstrafrecht versierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt hinzu ziehen. Wenden Sie sich daher am besten rasch an einen kompetenten Rechtsanwalt oder Fachanwalt im Strafrecht.
Keine Angaben ohne Rechtsanwalt im Steuerstrafverfahren
Viele strafbare Handlungen werden vom Laien oft als Kavaliersdelikte eingestuft, ohne es jedoch zu sein. Werden Sie einer schwereren Straftat beschuldigt, ist qualifizierte anwaltliche Beratung besonders wichtig – geht es doch um Jahre Ihres Lebens. Bevor Sie gegenüber der Polizei Angaben machen, sollten Sie einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht hinzu ziehen.
Recht auf Rechtsanwalt im Steuerstrafverfahren
Wie auch immer es zu einer Steuerstraftat gekommen ist – Sie haben das Recht auf eine kompetente anwaltliche Vertretung. Wir sorgen dafür, dass während des laufenden Verfahrens Ihre Rechte gewahrt werden und dass auch alle verfügbaren Beweismittel zu Ihrer Entlastung ausgeschöpft werden.
So kann in vielen Fällen entweder eine Verurteilung vermieden oder zumindest das Strafmaß reduziert werden. Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen – insbesondere für Ihre weitere berufliche Laufbahn. Jede weitere Verurteilung verschlechtert Ihre Chancen vor Gericht und im Alltagsleben. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Ihr Ansprechpartner, damit es nicht soweit kommt.