Ein Lügendetektor ist (immer noch) unzulässig
Bundesgerichtshof bestätigt erneut: Der Einsatz eines Lügendetektors ist unzulässig! Der Lügendetektortest ist nach wie vor kein taugliches Beweismittel im Strafprozess. Der Antrag der Verteidigung auf Durchführung einer freiwilligen wissenschaftlichen polygraphischen Untersuchung (sog. Lügendetektortest) muss nicht nach Maßgabe der Zurückweisung eines Beweisantrages erfolgen, da es sich insoweit nicht um den Antrag auf Vernehmung eines Sachverständigen zu…