Doppelverwertungsverbot: Tatbestandsmerkmale, welche die Strafbarkeit begründen dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden
Doppelverwertungsverbot: Tatbestandsmerkmale, welche die Strafbarkeit begründen dürfen nicht nochmals bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden