Erster Schneefall ermahnt zu Reifenwechsel
Rosenheim (ACE) 14. Oktober 2015 – Durchdrehende Reifen, schlitternde Autos – wie so häufig hat auch in diesem Jahr der erste Schneefall wieder viele Menschen in Deutschland überrascht. Der ACE Auto Club Europa fordert deshalb alle Autofahrer auf, den Wechsel auf Winterreifen nicht weiter hinauszuzögern. „Wer bei nächtlichen Temperaturen um den Gefrierpunkt mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert Unfälle mit schwerwiegenden Konsequenzen“, so der Rosenheimer Pressesprecher des Clubs, Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog. „Als Richtwert gilt weiter die Sieben-Grad-Marke. Wird diese unterschritten, bieten Winterreifen deutlich besseren Grip.“
Laut dem ACE-Sprecher habe sich der Ganzjahresreifen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert und damit zu einer guten Alternative entwickelt. Das habe unter anderem ein Test von Runderneuerten und Ganzjahresreifen ergeben. „In der Tat sind Ganzjahresreifen heute eine sinnvolle Alternative – zumindest für sog. Wenigfahrer, die keine Ausflüge in die Berge planen und sich den Ritus des Reifenwechsels ersparen wollen.“ Zwar seien die reinen Sommer- und Winterreifen den Alljahresreifen in den jeweiligen Disziplinen überlegen, „wer jedoch vor allem in der Stadt fährt, sollte sich durchaus mit den Multitalenten beschäftigen“, so Herzog weiter. „Insbesondere bei Fahrzeugen mit direkten Reifendruckkontrollsystemen spart sich der Besitzer dann auch den zweiten Satz Sensoren, der mit Montage und Kalibrierung insgesamt bis zu 300 Euro kosten kann.“
Der Rosenheimer Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa weist darüber hinaus erneut auf die geltende Gesetzgebung in Deutschland hin: „In Deutschland besteht seit 2010 eine sog. situative Winterreifenpflicht. Das heißt, unabhängig von der Jahreszeit, darf in Deutschland bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte nur mit M+S-Reifen gefahren werden. Das ergibt sich aus § 2 Abs 3a der Straßenverkehrsordnung. Wer gegen § 2 Abs. Abs. 3a StVO verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister, dem „FAER“ rechnen.“ Wird der Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichem Wetter oder Straßenverhältnissen auch noch behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Ob es sich um die richtigen Reifen handelt, lässt sich laut Dr. Herzog mit einem schnellen Blick auf die Reifenflanke feststellen. „Nur wenn dort ein M&S-, MS- oder M+S-Symbol angebracht ist, erfüllt der Reifen die Bedingungen. Reifen auf denen sich nur das Schneeflocken-Symbol befindet erfüllen diese Vorschrift hingegen nicht.“