Vesicherungsfall Rechtsanwalt Rosenheim

Begutachtung

Die Versicherung möchte Sie durch einen Arzt begutachten lassen? Wir unterstützen Sie professionell.

Versicherungsrecht Rechtsanwalt Rosenheim

Leistungshöhe

Sie möchten wissen wie hoch die Leistung ausfallen muss? Wir vertreten Sie professionell!

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?

Sie haben einen Unfall erlitten oder leiden unter eine schweren Krankheit und sind nicht mehr in der Lage, Ihren bislang ausgeübten Beruf auszuüben? Für den Fall einer Berufsunfähigkeit soll die Berufsunfähigkeitsversicherung Vorsorge treffen. Je nach versicherter Leistung zahlen Versicherungen bei tatsächlich festgestellter Berufsunfähigkeit eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Während der Dauer der Berufsunfähigkeit ist der Versicherte regelmäßig auch von der Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämien befreit.

Wir helfen Ihnen, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bezahlen möchte.

Der Versicherer prüft immer anhand der vereinbarten Versicherungsbedingungen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Versichert ist bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung regelmäßig die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers. Hierbei ist Bezugsgröße stets der  zuletzt ausgeübten Beruf. Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen nicht mehr fähig ist, mindestens 50 % seines zuvor ausgeübten Berufes nachzukommen.Je nach Vertrag kann die Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung schon einsetzen, wenn die voraussichtliche Berufsunfähigkeit während mindestens sechs Monaten besteht. Nach den meisten Bedingungen muss bei durchgehender Berufsunfähigkeit infolge Krankhet von mehr als 6 Monaten Dauer eine Leistuingspflicht anerkannt werden. Es obliegt hier dem Versicherer dann zu einem späteren Zeitpunkt (nochmal) prüfen zu lassen, ob die Berufsunfähigkeit noch fortbesteht.

Leider verzögern Versicherer sehr oft ihre Leistung mit der Begründung, die bislang eingereichten Unterlagen / Informationen würden noch nicht ausreichen, eine Berufsunfähigkeitsleistung zu bewilligen. Es sollen dann Gutachten bei Ärzten eingeholt werden, die der Versicherer bezahlt. Lassen Sie sich auf solche „Verzögerungsspielchen“ nicht ein. Unsere auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte helfen Ihnen schon im Vorfeld bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit. 

 

Wir helfen Ihnen, sich durch den oft dicken Pack an Fragebögen / Unterlagen zu wühlen, den Versicherer ausgefüllt und beantwortet haben wollen. Vermeiden Sie Fehler, indem Sie rechtzeitig einen unserer Rechtsanwälte aufsuchen!

 

Wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig ist und einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrechte („BU-Rente“) versuchen Berufsunfähigkeitsversicherer sehr häufig sich von ihrer Leistungspflicht dadurch zu befreien, dass sie hier angebliche Fehler beim Ausfüllen der Versicherungsanträge gefunden haben. Es wird dann die Anfechtung des Vertrages und der Rücktritt erklärt, weil der Versicherungsnehmer Vorerkrankungen oder ärztliche Behandlungen bei Abschluß des Versicherungsvertragen nicht vollständig oder richtig angegeben hat. Berufsunfähigkeitsversicherer nehmen hierbei sehr häufig die ärztlichen Behandlungen seines Kunden in den Jahren vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages unter die Lupe. Dazu fragt er bei Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen nach. Auskünfte der Ärzte werden überprüft, um festzustellen, welche Beschwerden / Krankheiten der Versicherte bei Vertragsschluss möglicherweise nicht genannt hat. Wir kennen Ihre Rechte und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Steht Berufsunfähigkeit im alten Beruf dann einmal fest, verweigern Berufsunfähigkeitsversicherer oft weiterhin Leistungen mit der Begründung, dem Versicherungnehmer sei es trotz erheblicher Erkrankungen zumutbar, eine andere berufliche Tätigkeit auszuüben. Lassen Sie sich hier nicht „abspeisen“. Unsere auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte prüfen für Sie individuell anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und ob der Berufsunfähigkeitsversicherer Sie hier auf eine andere Tätigkeit verweisen kann.

Ein kurzer Hinweis noch zur Frage, was die Bezeichnung „Fachanwalt“ bedeutet: Ein Rechtsanwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse erworben und nachgewiesen hat. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung. Auch sind besondere Fachkenntnisse nachzuweisen. Dazu müssen Schulungen, Seminare bzw. Fortbildungsveranstaltungen besucht und zusätzliche Prüfungen unter Aufsicht absolviert werden. Auch muss der Fachanwalt – hat er die Zulassung als Fachanwalt für Versicherungsrecht erst einmal erlangt  jährlich regelmäßige Fortbildungen im jeweiligen Fachbereich absolvieren. Ab dem Jahr 2015 sind mindestens 15 Zeitstunden fachspezifische Weiterbildung für den Fachanwalt vorgeschrieben. Sprechen Sie mit unseren Rechtsanwälten und einem Fachanwalt für Versicherungsrecht – unabhängig davon, auf welchem Teilgebiet des Versicherungsrechts Sie Unterstützung benötigen. Im Rahmen eines ausführlichen ersten Beratungstermines besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die „Gegenseite“ hat und wie Ihr Problem möglicherweise gelöst werden kann. Gemeinsam entwickeln wir Ihre persönliche Strategie und verhelfen Ihnen zu einem bestmöglichen Ergebnis. Vor Gericht oder außergerichtlich in beratender Funktion vertreten wir Ihre Interessen mit hoher fachlicher Kompetenz.

Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Marc Herzog Rechtsanwalt Rosenheim

Kontaktdaten

Telefon/Telefax

Telefon: 08031 409988-0
Telefax: 08031 409988-88

E-Mail

kontakt@drherzog.de

Postanschrift

Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
D-83022 Rosenheim

Parken

Parkhaus P7 - Altstadt Ost
Vom Ausgang "Innenstadt" zu Fuß in nur 250 m Meter bequem zu erreichen. Sie parken 60 min. kostenlos!

Sofortkontakt Rechtsanwalt

Zum Rechtsanwalt Kontaktformular

Barrierefreiheit

Wir sind barrierefrei für Sie erreichbar.

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Herzog Rechtsanwälte