Schluss mit „GEZ-Gebühren“? – Ist die „Rundfunkgebühr“ jetzt tot?
Ist der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „Rundfunkgebühr“ oder „GEZ-Gebühr“) jetzt vom Tisch?
Ein Gutachten belegt, dass der Rundfunkbeitrag (auch bekannt als „GEZ-Gebühr“) überholt ist! Deswegen ist aber noch lange nicht Schluss mit den Rundfunkbeiträgen. Daher auch bei uns als erste Information einige kurze Anmerkungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu der aktuellen umfangreichen Diskussion.
Der jetzige Rundfunkbeitrag finanziert das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurden ab dem 01.01.2013 die bis dahin erhobenen Rundfunkgebühren (in vielen Foren und im allgemeinen Sprachgebrauch immer noch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet) durch einen „Rundfunkbeitrag“ ersetzt. Dieser Beitrag ist von allen Inhabern einer Wohnung oder einer Betriebsstätte zu entrichten. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob nun tatsächlich in der Betriebsstätte oder Wohnung auch zum Rundfunkempfang geeignete Geräte vorhanden sind.
Bisherige Klagen gegen Rundfunkbeitrag („GEZ-Gebühr“) erfolglos
Bereits im Mai 2014 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass dieses System der Rundfunkfinanzierung nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Er hat in dem Rundfunkbeitrag eine nichtsteuerliche Abgabe gesehen, weshalb die Länder zu ihrer Regelung im Rahmen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags befugt waren. Mit der Ausgestaltung der Beitragspflicht hält sich der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zukommenden Gestaltungsspielraums. Auch der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat gleichsam im Mai 2014 bestätigt, dass die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen verfassungsgemäß sei. Auch das Verwaltungsgerichts Potsdam hat im August 2014 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Es gibt eine Vielzahl von Einzelentscheidungen, die natürlich hier nicht alle zitiert werden sollen.
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zum Rundfunkbeitrag („GEZ-Gebühr“)
Der „Wissenschaftliche Beirat“ beim Bundesministerium für Finanzen hat im Oktober 2014 ein Gutachten („Gutachten Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“) erarbeitet, das zu dem Schluss gelangt, dass der Rundfunkbeitrag (oft benannt als „GEZ-Gebühr“), an sich nicht mehr zeitgemäß sind. In diversen Foren im Internet wird auf das Gutachten Bezug genommen. Es wird auch als „schallende Ohrfeige für die GEZ-Eintreiber und die Sender“ bezeichnet.
Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums wird ausgeführt:
„Der wissenschaftliche Beirat beim BMF hat ein Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ erarbeitet. Aufgrund der technischen Entwicklung sieht der Beirat geänderte Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk. Für ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks empfiehlt er, dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht zu geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.“
Auf der Homepage des Bundesfinanzminsteriums kann das Gutachten auch kostenlos als PDF geladen oder in Papierform bestellt werden.
Gutachten: Rundfunkbeitrag („GEZ-Gebühr“) offenbar keine „moderne Nutzungsgebühr“
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen schließt auf Seite 36 des Gutachtens im Fazit u.a. mit:
„Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. (…) Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.„
Offensichtlich sieht auch der Wissenschaftliche Beirat die jetzige Form der Beitragserhebung als archaisch und überholt an.
Offenes Ergebnis bei weiteren Klagen gegen den Rundfunkbeitrag („GEZ-Gebühr“)
Viele sind gespannt, wie die Gerichte bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag nun weiter entscheiden werden. Im Internet wird schon zu Klagen „gegen die GEZ“ aufgerufen, da mit dem Gutachten „jeder eine Klagebegründung praktisch schon fertig und von den besten Experten ausgearbeitet in der Hand“ habe. Hier ist aber Vorsicht geboten! Eine Vielzahl von Entscheidungen sind bereits zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags ergangen.
Auch wenn das Gutachten zu einer Reform des bisherigen Systems aufruft („Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden„), unterstützen die Gerichte die Erhebung des Rundfunkbeitrages als nach wie vor geltendes, verfassungsgemäßes Recht. Die Empfehlungen aus dem Gutachten sind hierbei für die geltende Rechtslage nicht relevant.
Ob das Gutachten tatsächlich zu einer Abänderung der bisherigen Rechtsprechung führen wird, bleibt abzuwarten – wir bezweifeln dies. Vorschnelle Schlüsse sollten aus dem Inhalt des Gutachtens jedenfalls nicht gezogen werden. Wer sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen nicht einlassen und stattdessen den Beitrag bezahlen möchte, könnte bei seiner Überweisung zusätzlich zu dem vorgegebenen Verwendungszweck „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung“ ergänzen und sich damit ggf. eine Rückforderung der Zahlung bei einer Änderung der Rechtsprechung offen halten.
Einfach nicht zahlen ist der falsche Weg
Achtung, wer einen „Beitragsbescheid“ erhält, muss Fristen beachten! Wird dieser Verwaltungsakt einfach ignoriert, wird er „bestandskräftig“ und es kann die zwangsweise Durchsetzung der Rundfunkbeiträge im Wege der Zwangsvollstreckung betrieben werden. Weitere Hinweise zu den Fristen etc. finden Sie auch auf der Seite der Deutschen Anwaltauskunft!
Wir werden zur Entwicklung der Rundfunkbeiträge weiter berichten!
Dr. Marc Herzog
Rechtsanwalt