Tipps bei einem Unfall: Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Ruhe bewahren!
Auch bei einem Unfall im Straßenverkehr gilt es zunächst Ruhe bewahren!
Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein auf Unfallregulierung spezialisierter Rechtsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Wir schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können.
Mit Recht zum Anwalt
Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Mögliche Ansprüche werden oft erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel auch Haushaltsführungskosten zustehen?
10 Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Verkehrsunfall
Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen:
- Ruhe bewahren! Ruhe bewahren! Ruhe bewahren!
- Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
- Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
- Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
- Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
- Unfallbericht ausfüllen. Am besten Ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Verkehrsanwalt!
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
- Lassen Sie sich vor Ort nicht durch unseriöse »Unfallhelfer« beeinflussen. Nehmen Sie keine vermeintlich kostenlosen, in Wahrheit aber überteuerten Dienstleistungen in Anspruch, welche der Versicherer des Schädigers nicht ersetzen muss. Fragen Sie im Zweifel zuerst Ihren Verkehrsanwalt, damit Sie nicht aus Unerfahrenheit Dritte beauftragen, die zu Ihren Lasten am Schaden verdienen wollen.
- Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
- Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Verkehrsanwalt!
Unsere auf Verkehrsrecht und Unfallregulierung spezialisierten Rechtsanwälte helfen Ihnen bundesweit bei einem Unfall zu Ihrem Recht! Sie können Ihren Unfall auch 24-Stunden, also rund um die Uhr online melden!