Bundesgerichtshof bestätigt erneut: Lügendetektor ist (immer noch) unzulässig

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Der Lügendetektortest ist nach wie vor kein taugliches Beweismittel im Strafprozess. Der Antrag der Verteidigung auf Durchführung einer freiwilligen wissenschaftlichen polygraphischen Untersuchung (sog. Lügendetektortest) muss nicht nach Maßgabe der Zu-rückweisung eines Beweisantrages erfolgen, da es sich insoweit nicht um den Antrag auf Vernehmung eines Sachverständigen zu einer bestimmten Beweistatsache handelt, sondern lediglich um eine vorgeschaltete Untersuchung des Angeklagten unter Einsatz eines Polygraphen. Ein solcher ist aber nach wie vor im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung unzulässig, da die grundsätzlichen Einwände uneingeschränkt weiter bestehen. Es besteht nach wie vor keinerlei Veranlassung, diese Methode als wissenschaftlich fundiert und ergebnissicher anzusehen.   BGH, Beschl. v . 30.11.2010 – 1 StR 509/10

Über Rechtsanwalt Rosenheim

Dr. Herzog Rechtsanwälte sind eine aus mehreren spezialisierten Anwälten bestehende Rechtsanwaltskanzlei. Hauptsitz der Rechtsanwaltskanzlei ist Rosenheim. Die Kanzlei wurde 2000 von Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog, LL.M. gegründet. Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig. Er ist seit 2003 Fachanwalt für Strafrecht, seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2011 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dr. Herzog ist auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Verkehrsrecht und Veraicherungsrecht spezialisiert und auch bundesweit in diesen Bereichen überwiegend tätig. Er hat nach einem Aufbaustudiengang an der Hochschule Nürtingen-Geislingen den Abschluss Master of Laws (LL.M.) im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht erworben. Seit 2010 ist Dr. Herzog Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtigen-Geislingen. Dr. Herzog Rechtsanwälte sind bundesweit tätig und telefonisch unter 08031 / 409988-0 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie unter: www.drherzog.de
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