EU-Führerschein: Tschechische Behörde widerruft Fahrerlaubnisse – Deutsche „Führerscheintouristen“ haben juristisches Nachspiel zu erwarten

Teile uns!

EU-Führerschein: Tschechische Behörde widerruft Fahrerlaubnisse – Deutsche „Führerscheintouristen“ haben juristisches Nachspiel zu erwarten

 

Nach einer Mitteilung von vom 27.01.2011 auf www.n-tv.de sollen zahlreiche Deutsche, die in der tschechischen Stadt Nepomuk ihren Führerschein gemacht haben, mit einem juristisches Nachspiel zu rechnen haben. Die Verwaltung der westböhmischen Stadt will ca. 130 Führerscheine wieder einziehen lassen, weil bei der Erteilung der Fahrerlaubnis angeblich Bestechungsgelder geflossen seien.

Die Stadtverwaltung NEPOMUK (CZ) soll Widerrufs-/Rücknahmebescheide für bereits ausgestellte (tschechische) Führerscheine erlassen haben.

Grund für die Widerrufs-/Rücknahmebescheide sei, dass v.a. auch deutsche Bürger in den letzten Jahren im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Nepomuk durch Bestechung und unter Vorlage fingierter Studien- und Aufenthaltsbescheinigungen unrechtmäßig eine tschechische Fahrerlaubnis erworben haben. Demnach seien, diese Fahrerlaubnisse zu widerrufen und die Führerscheine einzuziehen.

 

Die für den Wohnsitz der „Führerscheintouristen“ zuständigen Polizeidienststellen und

Fahrerlaubnisbehörden sollen informiert werden. Es müsse vor weiteren Maßnahmen erst zugewartet werden, bis die Bescheide in Bestandskraft erwachsen sind.

Stünde fest, dass ein ausländischer Widerrufs-/Rücknahmebescheid bestandskräftig geworden sei, wäre der Betroffene nicht mehr Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern lediglich Besitzer eines (ungültigen) Führerscheins. Der Betroffene habe mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis durch die (ausländische) ausstellende Behörde dann sein Recht verloren, (auch) im Inland ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen.

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis ein fahrerlaubnispflichtige Fahrzeug führt, macht sich strafbar der Straftat (Vergehen) des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ nach § 21 StVG.

 

Der Entzug/die Aberkennung der Fahrerlaubnis würde – so die Mitteilung – auch in Register „ZEVIS“ (Zentrale Verkehrs-Informationssystem des deutschen Kraftfahrt- Bundesamtes) eingetragen.

Des Weiteren sei auch im Falle dass der Betroffene den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen des Führerscheins geltend mache vorgesehen, seitens der anordnenden Behörde (insbesondere durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) den tatsächlichen Verbleib des Führerscheins weiter zu prüfen.

 

Die Führerscheine würden auch im polizeilichen Fahndungsbestand ausgeschrieben.

 

Auch bei der Stadtverwaltung im tschechischen Stribro sei ein weiteres, gleichgelagertes Verfahren anhängig, bei dem es nach vorläufigen Erkenntnissen um ca. 1.500 tschechische Fahrerlaubnisse gehen soll, die auch v.a. von in Deutschland lebenden Bürgern dort unrechtmäßig erworben wurden.

 

Es ist sicher davon auszugehen, dass weitere tschechische Stadtverwaltungen die Rechtmäßigkeit von Fahrerlaubniserteilungen überprüfen werden.

Hier wird auf die „Führerscheintouristen“, die Opfer unlauterer Anbieter wurden noch viel Ärger zukommen. Es lohnt sich, bei einem spezialisierten Rechtsanwalt Rechtsrat einzuholen.

www.drherzog.de

Über Rechtsanwalt Rosenheim

Dr. Herzog Rechtsanwälte sind eine aus mehreren spezialisierten Anwälten bestehende Rechtsanwaltskanzlei. Hauptsitz der Rechtsanwaltskanzlei ist Rosenheim. Die Kanzlei wurde 2000 von Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog, LL.M. gegründet. Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig. Er ist seit 2003 Fachanwalt für Strafrecht, seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2011 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dr. Herzog ist auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Verkehrsrecht und Veraicherungsrecht spezialisiert und auch bundesweit in diesen Bereichen überwiegend tätig. Er hat nach einem Aufbaustudiengang an der Hochschule Nürtingen-Geislingen den Abschluss Master of Laws (LL.M.) im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht erworben. Seit 2010 ist Dr. Herzog Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtigen-Geislingen. Dr. Herzog Rechtsanwälte sind bundesweit tätig und telefonisch unter 08031 / 409988-0 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie unter: www.drherzog.de
Dieser Beitrag wurde unter Dr. Herzog Rechtsanwälte, Dr. Marc Herzog, Führerscheinrecht, Rechtsanwalt Rosenheim abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.