Blendende Sonne ist keine Ausrede bei Unfall oder Verkehrsübertretung!

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ACE-Vertrauensanwalt Dr. Herzog: „Blendende Sonne keine Ausrede bei Unfall oder Verkehrsübertretung!“

Rosenheim (ACE) 29. September 2011 – Im Herbst beeinträchtigen nicht nur Nebel und Zwielicht die eigene Sicht, besonders die tiefstehende Sonne erhöht die Unfallgefahren, warnt jetzt der Rosenheimer Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa.

„Gerade jetzt an schönen Herbsttagen wächst bei sinkendem Sonnenstand das Unfallrisiko überproportional an. Viele Autofahrer werden durch die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen geblendet“, berichtet der Verkehrsrechtsexperte des Clubs. Dieser Effekt führt laut Dr. Herzog zu schlechter Sicht und folglich zu einem reduzierten Reaktionsvermögen oder kurzen Konzentrationsausfällen. Der Verkehrsrechtsanwalt empfiehlt, auf Nummer sicher zu gehen. Besonders problematisch sei die Sonneneinstrahlung auf Verkehrsampeln, weil mitunter nur schwer auseinander gehalten werden könne, ob die Lichtzeichenanlage rot oder grün anzeige.

Gerichte und Versicherungen lassen Hinweise, man sei von der Sonne geblendet worden nicht gelten. Weiter berichtet Dr. Herzog, dass bei Fahrfehlern durch blendendes Sonnenlicht von einer erheblichen „Mitschuld“ des Autofahrers ausgegangen wird.

Das Oberlandesgericht Köln hatte einem Fahrzeuglenker bei der unberechtigten Überquerung eines Andreaskreuzes sogar grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, auch wenn der Fahrer sich damit rechtfertigte, das Blinklicht sei durch das einfallende Sonnenlicht nicht sichtbar gewesen (OLG Köln, NZV 97, 477). Ähnlich sahen es die Richter in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Ein Autofahrer müsse bei starker oder tiefer Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders
vorsichtig fahren (Entscheidung OLG Karlsruhe, Az 1 Ss 61/96).

“Blindflug” bei gleißendem Licht

Wer für eine Sekunde von der Sonne geblendet wird, legt bei Tempo 50 schon ca. 14 Meter ‘blind’ zurück; auf der Autobahn bedeutet eine Sekunde Blendung bei Tempo 130 sogar einen Blindflug von mehr als 36 Metern, warnt der ACE-Vertrauensanwalt Dr. Herzog.

 

Tipps gegen Sonnenblendung

  • wirksamster Schutz ist eine gute Sonnenbrille
  • zeitig Sonnenblende herunterklappen
  • ausreichend Sicherheitsabstand einhalten
  • Bedenken, dass bei Sonne im Rücken auch der Gegenverkehr geblendet wird!
  • spezielle Reinigungszusätze im Wischwasser helfen gegen verschmierte Scheiben
  • Windschutzscheibe,regelmäßig innen und außen mit Scheibenputzmittel reinigen
  • Wischerblätter regelmäßig säubern, alte Wischerblätter tauschen
  • ggf. Fahrtpause eingelegt werden.

 

“Wer versehentlich direkt in die Sonne geblickt hat, soll eine Pause einlegen, bis
sich das Auge von der Blendung wieder erholt, was ein paar Minuten dauern
kann”, raten die ACE-Sicherheitsexperten.

About Dr. Herzog Rechtsanwälte Rosenheim

Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog ist seit 2003 Fachanwalt für Strafrecht und seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist Gründer von Dr. Herzog Rechtsanwälte einer seit dem Jahr 2000 existierenden Anwaltskanzlei in Rosenheim. Dr. Herzog ist auf die Rechtsgebiete Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert und auch bundesweit in diesen Bereichen überwiegend tätig. Er hat nach einem Aufbaustudiengang an der Hochschule Nürtingen-Geislingen den Abschluss Master of Laws (LL.M.) im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht erworben. Seit 2010 ist Dr. Herzog Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtigen-Geislingen. Dr. Herzog ist bundesweit tätig und telefonisch unter 08031 / 409988-0 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.drherzog.de
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