Vollstreckung von EU-Strafzetteln: Italien geht Sonderweg!
Italien-EU-Knöllchen durch „System Berlusconi“ ersetzt
Rosenheim (ACE) 28. Oktober 2011 – Der Rosenheimer Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa, Dr. jur. Marc Herzog, sieht in der geringen Zahl vollstreckter „EU-Knöllchen“ ein Anzeichen dafür, dass viele EU-Staaten dem entsprechenden rechtlichen Regelwerk nichts abgewinnen können. Das im Oktober 2010 in Kraft gesetzte EU-Abkommen zur Grenzen überschreitenden Vollstreckung von Verkehrsstrafen leide offenbar an einem „Geburtsfehler“, so Dr. Herzog. „Die vollstreckten Bußgelder kassiert der vollstreckende Staat und nicht derjenige, der den Bescheid im Land des Verkehrsvergehens in die Wege geleitet hat“. Auch im privaten Bereich würde niemand die Mühen und Kosten einer Vollstreckungsmaßnahme auf sich nehmen, wenn der ganze Vollstreckungserlös dem Gerichtsvollzieher zufließen würde, meinte Herzog.
Da scheint es für einige Länder unter dem Strich offenbar doch aussichtsreicher, die Beitreibung von Bußgeldern nicht einer im Heimatland des Verkehrssünders ansässigen Behörde zu überlassen, sondern die Vollstreckung „abseits des Rechtsweges“ selbst in die Hand zu nehmen, mutmaßt ACE-Verkehrsjurist Dr. Herzog. Er führt als Beispiel die staatliche Beauftragung privater Inkassounternehmen an. Vor allem Italien mache diese
Methode derzeit vor. Italien hat das EU-Vollstreckungsabkommen bislang nicht
umgesetzt und stattdessen eine zentrale Stelle geschaffen, die als Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (Nivi Credit S.r.l. Div. European Municipality Outsourcing) die ausländischen Verkehrssünder mit Bußgeldverfahren und Zahlungsaufforderungen überzieht. Hierüber hatte Dr. Herzog schon vor einiger Zeit berichtet.
Besonders ärgerlich:
Die Bescheide sind auf Deutsch, ein Einspruch muss jedoch in italienischer Sprache eingelegt werden! Mit diesem „System Berlusconi“ dürften die Italiener auch ohne EU-Vollstreckungsabkommen auf ihre Kosten kommen.
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