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Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen – BGH entscheidet

Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreibt, dass die Kunden keinen Datenträger erhalten, sondern die Software von der Internetseite der Klägerin…