Vollmacht zur Vertretung in Strafsachen / Bußgeldsachen

Vielen Dank für Ihre Daten! Fast geschafft! Damit wir bei Annahme des Mandates gleich Ihre Vertretung anzeigen und mit der Korrespondenz für Sie beginnen können, benötigen wir noch eine Vollmacht von Ihnen. Bitte ergänzen und unterzeichnen Sie unsere Anwaltsvollmacht. Keine Sorge: Ein verbindliches Mandat kommt mit der Vollmacht alleine noch nicht zustande! Es erfolgt zuvor noch eine interne Prüfung!

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  • Strafprozessvollmacht & Vollmacht für Bußgeldverfahren u.a.

     

    Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog, LL.M., sowie allen Rechtsanwälten von Dr. Herzog Rechtsanwälte

  • erteile ich

  • Vollmacht zu meiner Verteidigung bzw. Vertretung in allen Instanzen (und ausdrücklich auch bei meiner Abwesenheit, insbesondere auch bei Abwesenheit in einer Berufungshauptverhandlung). Die Vollmacht gewährt unter Anerkennung aller gesetzlichen Befugnisse nach der Strafprozessordnung und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (mit Ausnahme des Rechts Zustellungen für den Mandanten entgegen zu nehmen) insbesondere das Recht,

    1. Strafantrag, Privat-, Neben-, Widerklage zu stellen und zurückzunehmen,
    2. in öffentlicher Sitzung aufzutreten,
    3. in allen Instanzen als Verteidiger und Vertreter zu handeln,
    4. Untervollmacht - auch im Sinne des § 139 StPO - zu erteilen,
    5. Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf solche zu verzichten,
    6. Anträge auf Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme des Verfahrens, Haftentlassung,
      Strafaussetzung, Kostenfestsetzung und andere Anträge zu stellen und zurückzunehmen,
    7. Gelder, Wertsachen, Kosten, Bußzahlungen, Kautionen, Urkunden etc., mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen und Quittungen zu erteilen,
    8. den Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu stellen und zurückzunehmen,
    9. die Vertretung im Verfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen und
    10. die im Besitz befindlichen Handakten und Urkunden, sofern diese nicht binnen 6 Monaten nach Erledigung des Auftrages oder Beendigung der Sache abverlangt worden sind, zu vernichten.

     

    Etwaige künftige Kostenerstattungsansprüche sowie Ansprüche auf Rückzahlung von Geldern jeglicher Währung gegenüber einem erstattungspflichtigem Dritten werden schon jetzt zur Sicherung etwaiger Verteidigerhonorare unwiderruflich an den Bevollmächtigten abgetreten. Die Bevollmächtigten nehmen die Abtretung an. Dies gilt auch für Ansprüche auf Entschädigung nach dem StrEG. Der Rechtsanwalt wird ermächtigt sämtliche mandatsbezogenen Unterlagen und Dokumente nach Beendigung des Mandates zu vernichten, wenn diese nicht innerhalb von 6 Monaten vom Mandanten herausverlangt worden sind.

  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • Dr. Herzog Rechtsanwälte – An der Burgermühle 4 – D-83022 Rosenheim
    Tel. + 49 8031 409988-0 – Fax + 49 8031 409988-88 - www.drherzog.de

Wir setzen und nach einer Annahme des Mandates sofort mit der Behörde / Polizei in Verbindung und und kümmern uns um alle Ihre Belange. Vorher melden wir uns aber noch einmal bei Ihnen.