Vollmacht zur Unfallregulierung

Vielen Dank für Ihre Unfalldaten! Fast geschafft! Damit wir bei Annahme des Mandates unsere Vertretung anzeigen, mit der Korrespondenz für Sie beginnen und Sie vor lästigen Nachfragen verschonen können, benötigen wir noch eine Vollmacht von Ihnen.
Bitte ergänzen und unterzeichnen Sie dazu unsere Anwaltsvollmacht zur Unfallregulierung.

Keine Sorge: Ein verbindliches Mandat kommt mit der Vollmacht alleine noch nicht zustande! Es erfolgt zuvor noch eine interne Prüfung!

Wir regeln nach einer Annahme des Mandates Ihre Schadensersatzansprüche und kümmern uns um alle Ihre Belange rund um Ihren Unfall. Vorher melden wir uns aber noch einmal bei Ihnen.

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    Allen Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen von
    Dr. Herzog Rechtsanwälte – An der Burgermühle 4 – D-83022 Rosenheim
    Tel. + 49 8031 409988-0 – Fax + 49 8031 409988-88
    kontakt@drherzog.de - www.drherzog.de

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  • Vollmacht erteilt, insbesondere 

    1. zur Durchsetzung / Regulierung von Ansprüchen in (Verkehrs-) Unfallsachen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer, ermächtigt also auch zur Abgabe aller gebotenen Erklärungen, insbesondere zur Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich, zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich etwaiger Schlichtungsverfahren, der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Klagen/Widerklagen sowie Terminvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art;
    2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer etc.);
    3. zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 Abs. 1, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung und des StrEG zulässigen Anträgen;

    4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).
    Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen und Akten, Register etc. einzusehen.
    5. Im Falle von Personenschäden entbindet der Auftraggeber alle ihn behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Rechtsanwalt, hinsichtlich des oben benannten Schadensereignisses. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass dem Rechtsanwalt sämtliche relevante Auskünfte erteilt werden und Abschriften von Berichten und Gutachten zur Verfügung gestellt werden.
    6. Bei einer Totalschadenabrechnung wird keine Empfangsvollmacht für die Entgegennahme erhöhter Restwertangebote. Der Rechtsanwalt wird ausdrücklich ermächtigt, Zahlungen des Schädigers oder Dritter unabhängig von der Zahlungsbestimmung bis zur Höhe der Reparaturkosten-, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten- und/oder Mietwagenkosten unmittelbar an die Rechnungssteller abzuführen. Das gleiche gilt in Fällen von Personenschäden für die Kostenerstattung von Attesten und ärztlichen Berichten. Der Rechtsanwalt wird ermächtigt, die Reparatur in Auftrag zu geben, sowie Fahrzeuge für den Auftraggeber zu veräußern.
     
    Jeder Rechtsanwalt wird ferner ermächtigt, sämtliche mandatsbezogenen Unterlagen und Dokumente nach Beendigung des Mandates zu vernichten, wenn diese nicht binnen 6 Monaten vom Mandanten abverlangt wurden.

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  • Dr. Herzog Rechtsanwälte – An der Burgermühle 4 – D-83022 Rosenheim - Tel. + 49 8031 409988-0 – Fax + 49 8031 409988-88 - kontakt@drherzog.de - www.drherzog.de