Vollmacht im Arbeitsrecht hier online ausfüllen & unverbindliche Anfrage stellen!

Bitte ergänzen und unterzeichnen Sie gleich online unsere Anwaltsvollmacht für Arbeitsrecht. Keine Sorge: Ein verbindliches Mandat kommt mit der Vollmacht alleine noch nicht zustande! Es erfolgt zuvor noch eine interne Prüfung!

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  • Vollmacht im Arbeitsrecht

    Allen Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen von


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    1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich etwaiger Schlichtungsverfahren, der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Klagen und Widerklagen sowie Terminvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO;

    2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;

    3. zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 Abs. 1, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen insbesondere auch für das Betragsverfahren;

    4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer etc.);

    5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben im Rubrum genannten Angelegenheit. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, lnterventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren des Mandanten und Gegners).
    Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen (nicht aber in Straf- und Bußgeldsachen), die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen und Akten, Register etc. einzusehen.
    Die Vollmacht beinhaltet auch besondere Terminvollmacht gem. § 141 Abs. 3 ZPO, ermächtigt also auch zur Abgabe aller gebotenen Erklärungen, insbesondere zur Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich. Allerdings beinhaltet die Vollmacht nicht das Recht Zustellungen für den Mandanten in Straf- und Bußgeldsachen entgegen zu nehmen. Diese müssen immer direkt an den Mandanten und dürfen nicht an den Anwalt erfolgen.


    Jeder Rechtsanwalt wird ferner ermächtigt, sämtliche mandatsbezogenen Unterlagen und Dokumente nach Beendigung des Mandates zu vernichten, wenn diese nicht binnen 6 Monaten vom Mandanten abverlangt wurden.

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  • Dr. Herzog Rechtsanwälte – An der Burgermühle 4 – D-83022 Rosenheim - Tel. + 49 8031 409988-0 – Fax + 49 8031 409988-88 - www.drherzog.de

  • Ich bestätige ausdrücklich vor Abschluss des Mandates darauf hingewiesen worden zu sein, dass im Arbeitsgerichtsprozess 1. Instanz auch bei Obsiegen kein Anspruch auf Kostenerstattung z.B. auch für die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten besteht. Auch wurde mir erklärt, dass ich selbst auftreten oder mich selbst bzw. durch einen Dritten vertreten lassen kann.

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Wir kümmern uns nach einer Annahme des Mandates um alle Ihre Belange. Vorher melden wir uns aber noch einmal bei Ihnen!