Anwalt Versicherungsrecht Rosenheim

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In unserer Kanzlei in Rosenheim steht Ihnen ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht als Ansprechpartner zur Verfügung!

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Bereiche des Versicherungsrechts

Versicherungen sind aus unserem Leben heute nicht mehr wegzudenken: Ob es um die KfZ-Versicherung geht oder die Privathaftpflicht, um die Lebensversicherung, private Kranken- oder Kranken-Zusatzversicherung, um Produkte zur Altersvorsorge, Unfallversicherungen, Gebäudeversicherungen, Hausratsversicherungen, Rechtsschutzversicherungen oder spezielle Produkte wie etwa eine Tierhalterhaftpflicht – wir alle haben unterschiedliche Verträge abgeschlossen, die idealerweise möglichst genau auf unsere individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Das Versicherungsrecht ist komplex. Dies hat seine Ursache einerseits darin, dass die Vertragsbedingungen der Gesellschaften immer undurchschaubarer werden. Nicht ohne guten Grund gibt es für das Versicherungsrecht auch eine eigenen Spezialisierung in Form einer eigenen Fachanwaltschaft, dem Fachanwalt für Versicherungsrecht!

Viele Versicherungsfälle sind aber auch nicht eindeutig. So kann etwa ein unabhängiger Sachverständiger nach einem Verkehrsunfall oder einem Wasserschaden durchaus zu einem anderen Ergebnis bei der Schadenshöhe kommen als der Gutachter der Versicherung. Auch um die Schadensursache wird oft gestritten – ein gutes Beispiel sind hier Brandschäden bei Gebäuden oder die Frage, ob ein PKW nun durch Vandalismus oder durch einen Diebstahlsversuch beschädigt wurde. Derartige Details können darüber entscheiden, ob der Schaden von der Versicherung abgedeckt ist. Oft geht es um große Summen, die Gesundheit oder die finanzielle Existenz. Laufen Sie einmal unachtsam über die Straße und zwingen einen Tanklastzug zum Ausweichen, kann Sie nur noch eine gute Privathaftpflicht vor dem Ruin retten – aber nur, wenn diese tatsächlich leistet. Wenn Ihre Gebäudeversicherung das durch einen umstürzenden Baum zerstörte Hausdach nicht als Sturmschaden anerkennt, weil der Baum schon alt und morsch war, wenn die private Krankenversicherung eine ärztliche Behandlung nicht erstattet, weil diese noch nicht lange genug in Deutschland angewendet wird, wenn der Versicherungsumfang weniger abdeckt, als im Beratungsgespräch versprochen, wenn die Kaskoversicherung für Ihren angezündeten soliden Gebrauchtwagen nur ein paar Hunderter zahlen will – dann ist kompetente anwaltliche Beratung gefragt, wie Sie Ihnen in besonderem Maße ein im Versicherungsrecht geschulter Rechtsanwalt bieten kann.

Will Ihre Versicherung in einem Schadensfall nicht zahlen? Verweigert z. B. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung oder Ihre Unfallversicherung eine Deckung, obwohl Sie der Ansicht sind, dass der Versicherungsfall vom Vertrag abgedeckt ist? Meinen Sie, beim Verkaufsgespräch „überfahren“ worden zu sein und nun eine Versicherung abgeschlossen zu haben, die Sie weder wollten noch brauchen? Sind wichtige Vertragskonditionen nachträglich abgeändert worden? Sind Sie sich im Unklaren über den wahren Inhalt eines wichtigen Vertrages, der z. B. Ihre Altersvorsorge, eine mögliche Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall oder etwa die Absicherung Ihrer Angehörigen betrifft? Haben Sie Fragen rund um das Thema Lebensversicherung? Was ist mit Rücktritt und Widerruf einer Versicherung? Kann eine Versicherung einen Vertrag rückwirkend anfechten?

Zu allen diesen Bereichen und Themen im Versicherungsrecht und vielen weiteren sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. In unserer Kanzlei arbeiten Rechtsanwälte, die auf Versicherungsrecht spezialisiert sind und auch ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Wir vertreten Versicherungsnehmer und Versicherungen! Wir kennen beide Perspektiven und wissen jeweils, was wichtig ist!

Regelungen zum Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist in mehreren besonderen Gesetzen geregelt – nämlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung), im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Versicherungssteuergesetz (VersStG). Auch die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht zu vernachlässigen – wenn es etwa um den Umfang des Schadenersatzes oder um die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen geht.

Das Versicherungsrecht wird aber nicht nur durch die genannten speziellen gesetzlichen Regelungen bestimmt, sondern auch durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen aller Instanzen.

Sprechen Sie mit uns – unabhängig davon, um welchen Bereich des Versicherungsrechtes es geht.

Im Rahmen eines ersten Beratungstermines besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht, bei einer außergerichtlichen Einigung oder in rein beratender Funktion vertreten wir Ihre Interessen mit hoher fachlicher Kompetenz.

Aufgabe des Rechtsanwalt im Versicherungsrecht

Unsere Aufgabe als Rechtsanwalt ist es, im Versicherungsrecht für Sie auf dem Boden des Gesetzes das Beste herauszuholen, Ihre Rechts zu wahren und Ansprüche durchzusetzen. Wir kennen als auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht das Gesetz und Ihre Rechte. Wir wissen als Organ der Rechtspflege, was eine zulässige Vertretung Ihrer Rechte bedeutet.

Untergebiete des Versicherungsrechts

Untergebiete des Versicherungsrechts, die wir bearbeiten, sind: Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherungsrecht, Internationales Versicherungsrecht, Lebensversicherung, Private Krankenversicherung, Recht der Privaten Personenversicherung, Rechtsschutzversicherungsrecht, Sachversicherungsrecht, Transport- und Speditionsversicherungsrecht, Versicherungsaufsichtsrecht, Versicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Ein kurzer Hinweis noch zur Frage, was die Bezeichnung „Fachanwalt“ bedeutet: Ein Rechtsanwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse erworben und nachgewiesen hat. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung. Auch sind besondere Fachkenntnisse nachzuweisen. Dazu müssen Schulungen, Seminare bzw. Fortbildungsveranstaltungen besucht und zusätzliche Prüfungen unter Aufsicht absolviert werden. Auch muss der Fachanwalt – hat er die Zulassung als Fachanwalt für Versicherungsrecht erst einmal erlangt  jährlich regelmäßige Fortbildungen im jeweiligen Fachbereich absolvieren. Ab dem Jahr 2015 sind mindestens 15 Zeitstunden fachspezifische Weiterbildung für den Fachanwalt vorgeschrieben. Sprechen Sie mit unseren Rechtsanwälten und einem Fachanwalt für Versicherungsrecht – unabhängig davon, auf welchem Teilgebiet des Versicherungsrechts Sie Unterstützung benötigen. Im Rahmen eines ausführlichen ersten Beratungstermines besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die „Gegenseite“ hat und wie Ihr Problem möglicherweise gelöst werden kann. Gemeinsam entwickeln wir Ihre persönliche Strategie und verhelfen Ihnen zu einem bestmöglichen Ergebnis. Vor Gericht oder außergerichtlich in beratender Funktion vertreten wir Ihre Interessen mit hoher fachlicher Kompetenz.

Hilfe und Beratung im Versicherungsrecht

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht und ein Fachanwalt für Versicherungsrecht in sämtlichen Bereichen des Versicherungsrechts. Für einen kostenlosen Erstkontakt – rufen Sie uns an unter 08031 / 409988-0 (Beratung deutschlandweit) oder nutzen Sie unser Erst-Kontakt-Formular.

Typische Probleme im Versicherungsrecht

In den nachfolgenden Beispielen zeigen wir Ihnen die typischen Probleme im Versicherungsrecht und erklären Ihnen, wie Ihnen ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen kann.

Versicherungsrecht Rechtsanwalt Rosenheim

Sie haben Probleme mit Ihrer Unfallversicherung?
Wir unterstützen Sie professionell!

Beratung Rechtsanwalt Rosenheim

Sie haben Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wir unterstützen Sie professionell!

Treppenhaus Rechtsanwalt Rosenheim

Sie haben Fragen zu Ihrer Lebensversicherung?
Wir beantworten diese gerne!

Rechner Rechtsanwalt Rosenheim

Ihre Versicherung hat den Rücktritt oder gar die Anfechtung erklärt?
Wir unterstützen Sie professionell!

Wir sind für Sie da:

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Marc Herzog.

So erreichen Sie uns

1. E-Mail
kontakt@drherzog.de

2. Telefon/Telefax
Telefon: 08031 – 409988-0
Telefax: 08031 – 409988-88

3. Postanschrift
Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
D-83022 Rosenheim

4. Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Termine außerhalb der Kanzleisprechzeiten nach Vereinbarung.

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