Dr. Herzog Rechtsanwälte beraten Sie gerne in dem Rechtsgebiet Arzneimittelrecht.

Im Arzneimittelrecht steht die Gefahrenabwehr im Vordergrund, die die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen soll. Das Arzneimittelrecht soll garantieren, dass nur sichere und wirksame Arzneimittel zum Einsatz kommen, und dass mit Arzneimitteln kein Missbrauch getrieben wird. Deshalb ist die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln an strenge Voraussetzungen geknüpft. In den deutschsprachigen Ländern regeln die Arzneimittelgesetze nicht nur Arzneimittel für Menschen, sondern auch Tierarzneimittel, darunter auch insbesondere Arzneimittel für Nutztiere.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelrecht

Ein Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften kann ein Bußgeld und ein Strafverfahren nach sich ziehen. 

Wir empfehlen Ihnen daher sich sofort an einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Wir sind Strafverteidiger in Rosenheim und unterstützen Sie bei Bußgeldverfahren und Strafverfahren auf dem Bereich des Arzneimittelrechts.

Ihr Rechtsanwalt für straf- und bußgeldrechtliche Themen im Arzneimittelrecht

Dr. jur. Marc Herzog

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