Sie haben ein Problem im Betäubungsmittelrecht und benötigen Hilfe? Die Kanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte verfügt über Erfahrung und berät Sie gerne.

Im Bereich des Betäubungsmittelrechts erzielen wir oftmals große Erfolge und helfen im Strafverfahren, im Verwaltungsverfahren bezüglich des Führerscheins und in eventuellen zivilrechtlichen Verfahren.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage für das Betäubungsmittelrecht in Deutschland bildet das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln – Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Zur Durchführung dieses Gesetzes wurde daneben eine Reihe von Rechtsverordnungen erlassen:

  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
  • Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)
  • Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV)
  • Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV)

Was sind Betäubungsmittel?

Betäubungsmittel sind die in den Anlagen I bis III zum BtMG abschließend aufgeführten Stoffe und Zubereitungen (§ 1 Abs. 1 BtMG).

Dabei erfolgt eine Unterteilung in

  • nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (Anlage I),
  • verkehrsfähige aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Anlage II) und
  • verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Anlage III).

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Strafrecht und Verkehrsrecht sowie in unseren StrafrechtNews und VerkehrsrechtNews.

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Unsere Anwälte für Betäubungsmittelrecht helfen Ihnen gerne!

Dr. jur. Marc Herzog

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