Anhörungsbogen – Was tun?

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten und wissen nicht was zu tun ist? Sie haben Fragen auf dem Gebiet des Bußgeldrechts oder brauchen unsere Rechtsanwälte zur Unterstützung? Dr. Herzog Rechtsanwälte hilft schnell, professionell und unbürokratisch. Wir kümmern uns um Ihren Anhörungsbogen! Wir legen Einspruch gegen eine Bußgeldbescheid ein! Unsere auf Bußgeldrecht spezialisierten Rechtsanwälte verteidigen Sie gerne!

Schon dann, wenn Sie „nur“ einen Anhörungsbogen bekommen, sollten Sie gleich zum Rechtsanwalt!

Hier bei Anhörungsbogen gleich an Rechtsanwalt melden!

Im Ordnungswidrigkeitenrecht lohnt es sich häufig gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Ein Anwalt kann beurteilen, ob die Messung korrekt ist oder Fehler gemacht worden sind. Zudem bekommt auch nur ein Rechtsanwalt Einsicht in die Akten!

Zögern Sie also nicht und beauftragen uns umgehend!

Wir werden dann für Sie Akteneinsicht in die Akte der Bußgeldbehörde beantragen. Sobald diese vorliegt vereinbaren wir einen Besprechungstermin um mit Ihnen gemeinsam die weitere Verteidigungsstrategie zu besprechen. Wir sind flexibel und können uns persönlich oder aber auch telefonisch abstimmen. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob es Sinn macht, Einwendungen vorzubringen, in die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zu gehen, Beweisanträge zu stellen, die Sache ohne mündliche Verhandlung entscheiden zu lassen oder aber auch den Einspruch zurückzunehmen.

Ihre Interessen haben wir in jedem Fall im Blick.

Wenn Sie uns beauftragen, benötigen wir einige Unterlagen.

1. Bitte lassen Sie uns das Schreiben der Behörde z.B. den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid einschließlich dem gelben Zustellungsumschlag zukommen.

2. Außerdem benötigen wir unseren

Mandantenfragebogen sowie unsere

Bußgeldvollmacht.

Füllen Sie diese Dokumente bitte vollständig aus und senden Sie uns diese.

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3. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir sofort für Sie tätig.

Die Kosten für die Vertretung im Bußgeldverfahren werden in unserer Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Kosten variieren allerdings stark, da diese für verschiedene Verfahrensabschnitte gestaffelt entstehen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie oft überhaupt keine Kosten tragen. Ggf. ist nur eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen und wir können alle entstehenden Kosten mit Ihrer Versicherung abrechnen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, erheben wir i.d.R. zu Beginn des Mandates einen angemessenen Vorschuss.

Auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird der Betroffene regelmäßig dadurch, dass ihm einen sog. Anhörungsbogen von der Bußgeldbehörde zugeschickt wird. Darin wird bereits der Tatvorwurf bezeichnet, wegen dem das Verfahren eingeleitet wurde. Der Betroffene muss auf diesen Anhörungsbogen nur dann antworten, wenn die Personalien nicht korrekt sind. Zu weiteren Angaben ist er nicht verpflichtet.

Wenn die Behörde von einem hinreichenden Tatverdacht überzeugt ist, wird sie sodann einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Die Bußgeldbehörde wird sodann prüfen, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid form- und fristgerecht eingelegt wurde. Des Weiteren prüft sie ob die Beweise gegen den Betroffenen aus ihrer Sicht stichhaltig sind. Wenn die Bußgeldehörde von der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides überzeugt ist, wird sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung abgeben.

Das Amtsgericht wird nochmals die Möglichkeit geben, eine Stellungnahme abzugeben. Danach wird ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, in welchem dann eine Entscheidung ergeht.

Fristen im Bußgeldverfahren sind unbedingt zu beachten! Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt wird. Den Tag der Zustellung erkennen Sie am Datum auf dem gelben Briefumschlag. Heben Sie diesen daher unbedingt auf!

Nur wenn rechtzeitig Einspruch eingelegt wird kann die Entscheidung überprüft werden.

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Sie suchen einen Rechtsanwalt für Bußgeldrecht? Sie brauchen Hilfe von einem auf Bußgeldrecht spezialisierten Rechtsanwalt? Bei Dr. Herzog Rechtsanwälte in Rosenheim stehen Ihnen auf Bußgeldrecht spezialisierte Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht und ein Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite!

Bußgeldrechner von Dr. Herzog Rechtsanwälte

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Dr. jur. Marc Herzog

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