

Familienrecht
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Familienrecht
Familienrecht

VOR DER EHE
Sie wollen eine Ehe eingehen und sich vorher über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe beraten lassen oder die rechtlichen Folgen einer Ehe eingrenzen. Wir klären Sie über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe auf und ermitteln mit Ihnen gemeinsam den Bedarf für eine etwaige ehevertragliche Regelung.

SCHEIDUNG
Sie sind seit 12 Jahren verheiratet, haben 2 gemeinschaftliche Kinder und wollen sich trennen bzw. scheiden. Wir beraten Sie objektiv und neutral zu den Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen und wirken, soweit möglich, auf eine einvernehmliche Scheidung hin und leiten die notwendigen Schritte ein.

SORGERECHT
Sie sind Vater einer unehelich geborenen Tochter. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Sie möchten aber zum Wohle des Kindes unabhängig vom Umgangsrecht mehr Einfluss auf das Leben des Kindes nehmen können und beanspruchen daher das gemeinsame Sorgerecht. Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts.

ELTERNUNTERHALT
Ihre Eltern müssen ins Pflegeheim. Trotz einer Rente reichen die Einnahmen nicht aus, um die Heimkosten zu decken. Der Sozialhilfeträger übernimmt diese Kosten und fordert die Beträge von Ihnen als unmittelbarere Angehöriger zurück. Wir beraten Sie, prüfen die Ansprüche und übernehmen im Bedarfsfall die Korrespondenz mit dem Sozialhilfeträger.

UNTERHALTSZAHLUNGEN
Sie können leben vom Kindsvater oder der Kindsmutter getrennt und können sich nicht über den Kindesunterhalt einigen. Wir berechnen die Höhe des Kindesunterhalts und zeigen ihnen Wege auf, wie sie sich dagegen wehren können.
Gegenstand des Familienrechts
Es soll das verflixte siebte Jahr sein. Doch die Statistik belegt, dass im Jahr 2013 die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2013 geschiedenen Ehen 14 Jahre und 8 Monate betrug. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass nach Angaben des statistischen Bundesamtes aktuell etwa 36 % aller in einem Jahr geschlossenen Ehen in den nächsten 25 Jahren geschieden werden.
Die zunehmend längere Dauer der Ehe erscheint dabei zwar erfreulich, bringt jedoch auch größere Probleme bei der Trennung, da mit zunehmender Ehedauer die finanziellen Verflechtungen und Abhängigkeiten auch größer werden.
Sofern man diese Aspekte nicht bereits im Vorfeld oder während der Ehe im Rahmen eines Ehevertrages geregelt hat, ist man gut beraten, sich möglichst einvernehmlich zu trennen, um nicht mit erheblichen Kosten konfrontiert zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Rahmen eines etwaigen Zugewinnausgleichs Gutachten zum Wert eines Unternehmens oder einer Immobilie eingeholt werden müssen.
Kommen dann noch gemeinschaftliche Kinder hinzu, sind diese zumeist von den Streitigkeiten im Rahmen von Sorgerechts, Umgangsrechts und Unterhaltsstreitigkeiten betroffen.
Vielleicht soll auch ein Kind mehr erhalten, weil das andere zu Lebzeiten mehr Unterstützung erhalten hat? Auch die Regelung der Frage, wer z. B. bestimmte persönliche Gegenstände erhält, kann zur Vermeidung von Streit unter den Erben sehr sinnvoll sein.
Wem daran liegt, dass nach dem eigenen Tode die Hinterbliebenen versorgt sind und sich nicht zerstreiten, der sollte ggf. Vorsorge treffen.
Besonders heikel sind Trennungen, wenn häusliche Gewalt im Spiel ist und im Rahmen von Gewaltschutzverfahren noch Wohnungszuweisungen und Unterlassungsansprüche hinzukommen.
Während das Familienrecht früher im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt war, kommen heute mehrere Gesetze, wie das Verfahrensrecht im vom FamFG oder das Recht des Versorgungsausgleichs im Versorgungsausgleichsgesetz hinzu. Die verschiedenen Rechtsquellen erleichtern die Handhabung des Familienrechts für den Laien nicht, auch wenn der Gesetzgeber in vielen Bereichen, wie beispielsweise dem Unterhaltsrecht, vereinfachte Verfahren eingeführt hat. Hinzukommt, dass in manchen Bereichen noch Anwaltszwang herrscht.
Durch die anwaltliche Beratung kann im Vorfeld Streit vermieden werden. Sollte bereits eine Auseinandersetzung im Gange sein, kann diese mit anwaltlicher Hilfe auf die Lösung der rechtlichen Probleme focussiert und so die negativen Emotionen, die regelmäßig mit einer Scheidung einhergehen, im Rahmen gehalten werden. Wir helfen Ihnen gerne beratend weiter und stehen Ihnen auch im Falle einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung mit Rat und Tat kompetent zur Seite. Soweit möglich, sind wir bemüht, eine kostengünstige einvernehmliche Einigung zu fördern, ohne einen faulen Kompromiss eingehen zu müssen.
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Familienrecht? Sie haben Fragen zum Familienrecht? Dr. Herzog Rechtsanwälte verfügt über ein Netzwerk an auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht!
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