

Betäubungsmittelstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht


Betäubungsmittelstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Sie haben ein Problem im Betäubungsmittelstrafrecht und benötigen Hilfe? Sie brauchen einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht, der sich mit Betäubungsmittelstrafrecht auskennt? Die Anwälte von Dr. Herzog Rechtsanwälte verfügen über Erfahrung auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts und beraten Sie gerne.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Strafrecht sowie in unseren StrafrechtNews.
Rufen Sie einfach an!
Unsere Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht helfen gerne!
Kontaktdaten
Telefon/Telefax
Telefon: 08031 409988-0
Telefax: 08031 409988-88
Postanschrift
Dr. Herzog Rechtsanwälte
An der Burgermühle 4
D-83022 Rosenheim
Parken
Parkhaus P7 - Altstadt Ost
Vom Ausgang "Innenstadt" zu Fuß in nur 250 m Meter bequem zu erreichen. Sie parken 30 min. kostenlos!
Telefonzeiten
Montag - Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Barrierefreiheit
Wir sind barrierefrei für Sie erreichbar.