Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Rosenheim

Sie haben ein Problem im Steuerstrafrecht in Rosenheim und benötigen Hilfe? Die Rechtsanwälte von Dr. Herzog Rechtsanwälte in Rosenheim verfügen über Erfahrung im Steuerstrafrecht  und beraten Sie gerne.

In Kontakt mit dem Steuerstrafrecht kann man schneller kommen, als einem lieb ist!

Bereiche des Steuerstrafrechts

Erhebt man gegen Sie den Vorwurf, Sie hätten Steuern hinterzogen oder Abgaben nicht (vollständig) abgeführt? Wurde gegen Sie ein Straf- oder Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit steuerlichen Vorgängen eingeleitet? Oder befürchten Sie, sich strafbar gemacht zu haben?

Unsere Rechtsanwälte sind Ihre kompetenten Ansprechpartner auch im Steuerstrafrecht. In unserer Kanzlei arbeiten auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht!

Im Steuerstrafverfahren gleich zum Rechtsanwalt

Viele Mandanten bereuen es, ohne Rechtsanwalt gegenüber den Ermittlungsbehörden, z. B. den Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren aufgetreten zu sein. Bevor Sie  Angaben machen, sollten Sie einen im Steuerstrafrecht versierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt hinzu ziehen. Wenden Sie sich daher am besten rasch an einen kompetenten Rechtsanwalt oder Fachanwalt im Strafrecht.

Keine Angaben ohne Rechtsanwalt im Steuerstrafverfahren

Viele strafbare Handlungen werden vom Laien oft als Kavaliersdelikte eingestuft, ohne es jedoch zu sein. Werden Sie einer schwereren Straftat beschuldigt, ist qualifizierte anwaltliche Beratung besonders wichtig – geht es doch um Jahre Ihres Lebens. Bevor Sie gegenüber der Polizei Angaben machen, sollten Sie einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht hinzu ziehen.

Recht auf Rechtsanwalt im Steuerstrafverfahren

Wie auch immer es zu einer Steuerstraftat gekommen ist – Sie haben das Recht auf eine kompetente anwaltliche Vertretung. Wir sorgen dafür, dass während des laufenden Verfahrens Ihre Rechte gewahrt werden und dass auch alle verfügbaren Beweismittel zu Ihrer Entlastung ausgeschöpft werden.

So kann in vielen Fällen entweder eine Verurteilung vermieden oder zumindest das Strafmaß reduziert werden. Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen – insbesondere für Ihre weitere berufliche Laufbahn. Jede weitere Verurteilung verschlechtert Ihre Chancen vor Gericht und im Alltagsleben. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Ihr Ansprechpartner, damit es nicht soweit kommt.

Das Steuerstrafrecht ist in der Abgabenordnung (AO), z.T. im Strafgesetzbuch (StGB) und vielen strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt. Verfahrensrechtliche Regelungen enthält neben der Abgabenordnung (AO) auch die Strafprozessordnung (StPO).

Regelungen zu den Steuer-Ordnungswidrigkeiten finden sich neben der Abgabenordnung (AO) auch im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Das StGB regelt auch, wann Schuldunfähigkeit vorliegt, wie ein Irrtum des Täters über die Tatumstände zu bewerten ist und wann eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt.

Je nach den Umständen im Einzelfall erlauben die deutschen Gesetze eine genaue Anpassung der Strafe an die Situation im Einzelfall, an das Motiv, die Schwere der Tat und die Person des Täters. Oft ist es entscheidend, mit welcher Motivation und aus welchem Grund eine Tat begangen wurde.

Zum Steuerstrafrecht zählen alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze androhen. Grundtatbestand ist im Steuerstrafrecht die Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Danach macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt (§ 370 I Nr. 1, 2 AO). Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist also die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen. Einzelne Vorschriften des besonderen Steuerrechts wie etwa das Einkommensteuergesetz (EStG) oder das Umsatzsteuergesetz (UStG) regeln, die konkreten steuerlichen Pflichten. Durch eine Steuerhinterziehung werden an sich zu entrichtende Steuern verkürzt. Verkürzt sind Steuern, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden (§ 370 Abs. 4 S. 1 AO). Die Höhe der Steuerschuld bzw. die Rechtzeitigkeit der Festsetzung lässt sich jedoch nur nach den einzelnen Steuergesetzen bestimmen.

Die Abgabenordnung unterscheidet in  §§ 369 bis 384 AO zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.

Steuerstraftaten werden im Regelfall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Neben der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) zählt der Bannbruch (§ 372 AO), das heißt der verbotswidrige Im- oder Export zollpflichtiger Gegenstände, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO), die Steuerhehlerei (§ 374 AO) und die Wertzeichenfälschung (§ 148, § 149 Strafgesetzbuch) zu den Steuerstraftaten.

Steuerordnungswidrigkeiten können gem. § 377 AO mit einer Geldbuße geahndet werden. Zu ihnen gehören die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Steuergefährdung (§ 379 AO) und der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen (§ 383 AO).

Darüber hinaus finden sich steuerstrafrechtliche Normen auch im Umsatzsteuergesetz (UStG).

(Ausführungen nach Wikipedia)

Unsere Aufgabe als Rechtsanwalt in Rosenheim bzw. Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Rosenheim ist es, im Steuerstrafrecht für Sie auf dem Boden des Gesetzes das Beste herauszuholen. Wir kennen als Fachanwalt für Strafrecht das Gesetz und Ihre Rechte. Wir wissen als Organ der Rechtspflege, was eine zulässige Verteidigung bedeutet.

Sprechen Sie mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälte für Strafrecht – unabhängig davon, um welches Delikt es geht und ob Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden.

Im Rahmen eines ausführlichen ersten Beratungstermins in unserer Kanzlei oder bei Ihnen zu Hause in Rosenheim besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die „Gegenseite“ hat und wie Ihr Problem möglicherweise gelöst werden kann. Gemeinsam entwickeln wir Ihre persönliche Verteidigungsstrategie und verhelfen Ihnen zu einem bestmöglichen Ergebnis.

Im Steuerstrafrecht kann eine rechtzeitige Selbstanzeige nach § 371 AO zur Strafbefreiung führen.

Aber: Nur eine wirksame Selbstanzeige führt zur Strafaufhebung!

Wir vermitteln Ihnen daher einen erfahrenen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer! 

Wir verfügen über ein Kompetenznetzwerk an Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die schon im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens eine wirksame Selbstanzeige fertigen können.

Vor Gericht oder außergerichtlich in beratender Funktion vertreten wir Ihre Interessen mit hoher fachlicher Kompetenz.

Lieber gleich zum Rechtsanwalt!

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte im Strafrecht in sämtlichen Bereichen des Steuerstrafrechts. Für einen kostenlosen Erstkontakt – rufen Sie uns an unter 08031 / 409988-0 (Beratung deutschlandweit) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Klick — > So können Sie uns einfach im Steuerstrafrecht beauftragen! <— Klick

  • Rufen Sie uns an:
    0 80 31 / 40 99 88 - 0 oder
    senden Sie uns Ihre Nachricht hier!
  • Was interessiert Sie? Welche Frage haben Sie? Wie können wir helfen?
  • Anfragen werden nur mit gültiger Telefonnummer beantwortet! - Wo können wir Sie am besten tel. erreichen? (Format: 0163/1611089)
  • Ziehe Dateien hier her oder
    Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 2 GB.
      Wenn Sie uns unverbindlich ein Dokument zukommen lassen wollen, können Sie hier bis zu 3 Dateien einfügen!
    • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

    Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

    Ihr Fachanwalt für Strafrecht

    Dr. jur. Marc Herzog

    Kontaktdaten

    Telefon/Telefax

    Telefon: 08031 409988-0
    Telefax: 08031 409988-88

    E-Mail

    kontakt@drherzog.de

    Postanschrift

    Dr. Herzog Rechtsanwälte
    An der Burgermühle 4
    D-83022 Rosenheim

    Parken

    Parkhaus P7 - Altstadt Ost
    Vom Ausgang "Innenstadt" zu Fuß in nur 250 m Meter bequem zu erreichen. Sie parken 60 min. kostenlos!

    Sofortkontakt Rechtsanwalt

    Zum Rechtsanwalt Kontaktformular

    Barrierefreiheit

    Wir sind barrierefrei für Sie erreichbar.

    Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Herzog Rechtsanwälte
    Kontakt aufnehmen mit Dr. Herzog Rechtsanwälte
    Strafrecht Rechtsanwalt Rosenheim Verhaftung