bei einem Strafbefehl:
Wenn Sie uns als Rechtsanwalt wegen eines Strafbefehls beauftragen, benötigen wir nur wenige Unterlagen.
- Bitte lassen Sie uns das Schreiben des Gerichts mit dem Strafbefehl einschließlich des gelben Zustellungsumschlages zukommen.
- Außerdem benötigen wir unseren
Mandantenfragebogen sowie unsere
Strafprozessvollmacht.
Füllen Sie diese Dokumente bitte vollständig aus und senden Sie uns diese unterschrieben zurück. - Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns Name, Anschrift und Versicherungsnummer mit. Oder Sie fügen einfach eine Kopie des letzten Schreibens / der letzten Rechnung der Rechtschutzversicherung bei. Wir können gerade bei Fahrlässigkeitsdelikten versuchen, eine Kostendeckungszusage einzuholen.
Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir sofort für Sie tätig.
Achtung: Die Frist für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl beträgt 2 Wochen nach Zustellung!