So beauftragen Sie uns im Strafrecht

Wenn Sie uns als Rechtsanwalt im Strafrecht beauftragen, benötigen wir nur wenige Unterlagen.

  1. Wichtig: Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen und auf einen Rechtsanwalt! Nutzen Sie dieses Recht und schalten Sie uns als Rechtsanwalt und Strafverteidiger zeitnah ein!
  2. Wir benötigen von Ihnen nur Ihre Personalien und eine Vollmacht. Lassen Sie uns dazu einfach unseren
    Mandantenfragebogen sowie unsere
    Strafprozessvollmacht.
    zukommen. Füllen Sie diese Dokumente bitte vollständig aus und senden Sie uns diese unterschrieben zurück.
  3. Wir kümmern uns um alles Weitere! Haben Sie schon ein Schreiben der Behörde/Polizei? Oder kennen Sie schon ein Aktenzeichen oder den Namen des Beamten, der Sie kontaktiert hat? Dann lassen Sie uns diese Infos mit den o.g. Unterlagen zukommen.
  4. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns Name, Anschrift und Versicherungsnummer mit. Oder Sie fügen einfach eine Kopie des letzten Schreibens / der letzten Rechnung der Rechtsschutzversicherung bei. Bei Taten die vorsätzlich begangen wurden, zahlt die Versicherung zwar regelmäßig nicht. Wir können aber dennoch eine Anfrage für Sie machen und gerade bei Fahrlässigkeitsdelikten versuchen, eine Kostendeckungszusage einzuholen.

Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir sofort für Sie tätig. Verlieren Sie keine Zeit!

Viele strafbare Handlungen werden vom Laien oft als Kavaliersdelikte eingestuft, ohne es jedoch zu sein. Werden Sie einer Straftat beschuldigt, ist qualifizierte anwaltliche Beratung besonders wichtig.

Nur nochmals:

Bevor Sie gegenüber der Polizei Angaben machen, sollten Sie einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht hinzu ziehen. Kontaktieren Sie uns sofort!

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht?  In Kontakt mit dem Strafrecht kann man leider schneller kommen, als einem lieb ist! Sie suchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht? Sie benötigen Hilfe von einem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts? Wir sind Ihr Anwalt für Strafrecht! Kontaktieren Sie zeitnah an einen unserer auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte!

Sie haben noch weitere Fragen?

  • Rufen Sie uns an:
    0 80 31 / 40 99 88 - 0 oder
    senden Sie uns Ihre Nachricht hier!
  • Was interessiert Sie? Welche Frage haben Sie? Wie können wir helfen?
  • Anfragen werden nur mit gültiger Telefonnummer beantwortet! - Wo können wir Sie am besten tel. erreichen? (Format: 0163/1611089)
  • Ziehe Dateien hier her oder
    Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 2 GB.
      Wenn Sie uns unverbindlich ein Dokument zukommen lassen wollen, können Sie hier bis zu 3 Dateien einfügen!
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    Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger hilft Ihnen gerne!

    Dr. jur. Marc Herzog
    Strafrecht Rechtsanwalt Rosenheim Verhaftung

    Kontaktdaten

    Telefon/Telefax

    Telefon: 08031 409988-0
    Telefax: 08031 409988-88

    E-Mail

    kontakt@drherzog.de

    Postanschrift

    Dr. Herzog Rechtsanwälte
    An der Burgermühle 4
    D-83022 Rosenheim

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