

Disziplinarrecht
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Disziplinarrecht
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DISZIPLINARMASSNAHMEN
Der Katalog möglicher Disziplinarmaßnahmen im Disziplinarverfahren gegen einen Beamten ist genau festgelegt. Mögliche Maßnahmen sind:
- Verweis
- Geldbuße
- Kürzung der Dienstbezüge
- Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (Zurückstufung)
- Entfernung aus dem Dienst
- Kürzung des Ruhegehalts
- Aberkennung des Ruhegehalts
Oftmals kann ein Rechtsanwalt im Disziplinarverfahren von Beamten nach Akteneinsicht schon die zu erwartenden Maßnahmen eingrenzen.

RECHTSSCHUTZ
Gegen eine im Disziplinarverfahren gegen einen Beamten verhängte Disziplinarmaßnahme sind Rechtsbehelfe / Rechtsmittel möglich. Hier sind zu nennen
- Widerspruch und
- das Klageverfahren.
Bei Fragen rund um das Thema Disziplinarverfahren nehmen Sie einfach mit unseren Rechtsanwälten Kontakt auf. Unsere Rechtsanwälte vertreten regelmäßig und erfolgreich Beamte in Rechtsbehelfsverfahren und auch vor den Gerichten in Disziplinarverfahren.
Bereiche des Disziplinarrechts
An Beamte werden besonders hohe Maßstäbe angelegt. Schnell kann sich ein Beamter wegen einer angeblichen Dienstpflichtverletzung in einem Disziplinarverfahren wiederfinden. Gerade dann bedarf es nicht durch des guten Rats eines Anwaltes. Vielmehr sollte jeder Beamte sich durch einen kompetenten Rechtsanwalt im Disziplinarverfahren unterstützen lassen. Der Rechtsanwalt ist Beistand des Beamten.
Rechtliche Grundlage in Deutschland für Disziplinarverfahren ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. die für Landesbeamte geltenden jeweiligen Länderbestimmungen
Dienstpflichtverletzung
Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet wenn ein Dienstvergehen im inner- oder außerdienstlichen Bereich bekannt wird. Der Dienstvorgesetze setzt in diesem Fall Ermittlungen in Gang.
Dem Beamten steht es frei sich im Disziplinarverfahren mündlich oder schriftlich zu äußern. Im Disziplinarverfahren können für den Beamten erhebliche Sanktionen bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis drohen. Das Disziplinarverfahren läuft nach gesetzlichen Vorschriften ab.
Hier lohnt es sich immer, einen in Disziplinarverfahren versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Der Rechtsanwalt kennt die Rechte des Beamten im Disziplinarverfahren und steht diesem zur Seite. Eine Stellungnahme / Äußerung kann der Beamte nach Akteneinsicht auch über den Rechtsanwalt einbringen.
Unsere Rechtsanwälte in Rosenheim beraten Sie bundesweit bei Disziplinarverfahren kompetent und zielführend!
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Disziplinarrecht? Sie haben Fragen zum Disziplinarrecht? Sie suchen Hilfe in einem Disziplinarverfahren? In unserer Kanzlei in Rosenheim berät Sie bundesweit durch auf einen Disziplinarrecht spezialisierter Rechtsanwalt!
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