ANWENDUNG UNMITTELBAREN ZWANGS
Zur Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen sehen die Polizeigesetze der Länder bzw. das Polizeigesetz des Bundes (BPolG) unterschiedliche Maßnahmen zur Anwendung unmittelbaren Zwangs vor. Dies reicht von einfacher körperlicher Gewalt über die Anwendung sogenannter Hilfsmittel (Handfessel) bis hin zum Einsatz von Waffen in Form von Schlagstöcken, Schusswaffen, Polizeihunde.
Die Anwendung des unmittelbaren Zwanges führt oftmals dazu, dass die Medien ausführlich über die entsprechenden Fälle berichten.
Wann der Einsatz welchen Zwangsmittels rechtmäßig war können wir für Sie überprüfen. Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin!
KLAGEARTEN
Grundsätzlich ist die Anfechtungsklage gegen polizeiliche Maßnahmen aufgrund der Tatsache, dass in die Rechte des Bürgers eingegriffen wird und diesen belastet die richtige Klageart.
Da sich jedoch oftmals der gegen den Bürger erlassene Verwaltungsakt durch die Vollziehung bereits juristisch „erledigt“ hat, bleibt dem Betroffenen nur die Möglichkeit, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 I S. 4 VwGO analog das polizeiliche Handeln überprüfen zu lassen.
Entscheidend ist hierbei auch die sogenannte Jahresfrist nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die hier unbedingte beachtet werden muss!
Fragen Sie einfach an!
Bereiche des Polizei- und Sicherheitsrechts
Überprüfung polizeilicher präventiver Maßnahmen (Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung, Platzverweis etc.).
Immer dann, wenn Bürger Adressat polizeilicher Maßnahmen sind, kann die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns auch gerichtlich überprüft werden. Überprüft werden kann also z.B. ob präventive Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung oder ein Platzverweis rechtmäßig waren.
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Polizei- und Sicherheitsrecht? Sie haben Fragen zum Polizei- und Sicherheitsrecht? In unserer Kanzlei berät Sie ein auf Polizei- und Sicherheitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt!
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