ARCHITEKTENRECHT
Grundlage der Arbeit des Architekten ist meist ein Werkvertrag. Aus diesem leiten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien her. Wenn es hier zu Störungen kommt ist anwaltlicher Rat gefragt.
ARCHITEKTENHAFTPFLICHTRECHT
Im Architektenhaftpflichtrecht geht es um die Frage, wann, wem und in welchem Umfang der Architekt für Fehler seiner Leistungen haftet (Planungsfehler, Fehler bei der Bauüberwachung). Wir beraten Sie hierzu gerne näher.
Definition
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Zu nennen sind für Deutschland vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind
- Architektenvertragsrecht
- Architektenhonorarrecht
- Architektenhaftpflichtrecht
- Urheberrecht
- Berufsrecht
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Architektenrecht_%28Deutschland%29
Rechtsanwalt Architektenrecht
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