Kein Schmerzensgeld von Träger der Schule für Schüler
Kein Schmerzensgeld von Träger der Schule für Schüler bei Schulunfall (Verletzung durch nicht montierten Heizkörper) Nach § 2 Nr. 8 b SGB VII ist ein Schüler einer Schule gesetzlich unfallversichert. Ein Anspruch auf Ersatz von Personenschäden gegen den Rechtsträger der Schule, ergibt sich aufgrund der gesetzlichen Unfallversicherung allein aus § 104 SGB VII. Gem. §…