Strafrecht: Vorsicht bei schnellen Angeboten-ANgebot Geld für Sex ist Beleidigung
Das Angebot „Geld für Sex“ erfüllt nach der Auffassung des OLG Oldenburg in der Entscheidung vom 06.01.2011 – 1 Ss 204/10 den Straftatbestand der Beleidigung. Wer einem anderen für die Vornahme sexueller Dienste Geld anbietet, macht sich wegen Beleidigung strafbar. Das unmotivierte Anbieten von Geld für die Vornahme sexueller Dienste stellt eine strafbare Beleidigung dar.…