Autorecht Rechtsanwalt Rosenheim

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Arglistige Täuschung beim Autokauf

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Dieses Handlungsgebot gilt nicht nur für Autokäufer, sondern erst Recht auch für gewerbliche Autoverkäufer!

Besondere Vorsicht ist bei erkennbaren Nachlackierungen geboten!
Ein Kraftfahrzeughändler, der einen Gebrauchtwagen hereinnimmt, ist vor einer Weiterveräußerung verpflichtet, das Fahrzeug – mindestens – durch eine einfache Sichtprüfung, bei der Nachlackierungen festgestellt werden, auf mögliche Unfallschäden zu untersuchen. Das Unterlassen einer Sichtprüfung kann den Vorwurf der Arglist begründen, wenn nach der Veräußerung an einen Dritten ein Unfallschaden festgestellt wird.

VersicherungsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Versicherungsrecht: Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht bei Trunkenheitsfahrt

Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (Trunkenheitsfahrt) – Nach dem Urteil kann ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG* wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles ausscheiden, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war.