VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Keine Anerkenung einer EU-Fahrerlaubnis bei Neuerteilung während amtlicher Vewahrung des Führerschein bei deutscher Behörde

Deutsche Behörden müssen einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten Führerschein nicht unbedingt anerkennen. Der EuGH hat am 13. Oktober 2011 in der Rechtssache C-224/10 entschieden, dass die Mitgliedstaaten Fahrerlaubnisse, die in anderen EU-Staaten erteilt worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung verweigern können. Das Urteil erging aufgrund einer Vorlage des Landgerichts Baden-Baden zur Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG. Im…