MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Kündigung des Mietverhältnis zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch eine ihm "nahestehende" juristischen Person möglich!

Bundesgerichtshof bejaht Kündigungsmöglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch eine ihm „nahestehende“ juristischen Person Der Bundesgerichtshof hat am 09.05.2012 eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Wohnraumvermieter sich für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses im Sinne von § 573 Abs. 1 BGB auch auf den…