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Dauerbrenner Flugverspätung: Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug In den beiden am 13.11.2012 vom Bundesgerichtshof entschiedenen Reisesachen beanspruchen die Kläger Ausgleichszahlungen nach Art. 7 Abs. 1c*, Art. 5 Abs. 1c** der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) wegen einer Flugverspätung. In beiden Fällen buchten die Kläger bei der Beklagten, jeweils einer Fluggesellschaft mit Sitz außerhalb der Europäischen Union,…