VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Anlassbeurteilung darf vorangegangene Regelbeurteilung nur fortentwickeln

  BVerwG 2 VR 5.12 – Beschluss vom 22. November 2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die rechtlichen Anforderungen für Anlassbeurteilungen präzisiert. Der Antragsteller, ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes (BND), wurde im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens mit zahlreichen weiteren Beamten seiner Besoldungsgruppe in einer Beförderungsrangliste eingereiht, die primär nach dem Ergebnis der jeweiligen letzten dienstlichen Beurteilung erfolgte.…