VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Anschnallpflicht gilt nur während der Autofahrt! Wer sich nicht anschnallt trägt bei Unfall erhebliches Mitverschulden – aber angeschnallt muss man nur während der Fahrt!

Anschnallpflicht gilt nur während der Autofahrt! Wer sich nicht anschnallt trägt bei Unfall erhebliches Mitverschulden – aber angeschnallt muss man nur während der Fahrt sein! Bundesgerichtshof zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw nachts gegen 3:10 Uhr eine Bundesautobahn und verlor aus…