Widerruf der Flüchtlingsanerkennung bei Straftätern an hohe Anforderungen gebunden
Der Widerruf einer Anerkennung als Flüchtling wegen einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mindestens dreijährigen Freiheitsstrafe ist nur möglich, wenn sich die Verurteilung auf eine einzelne besonders schwerwiegende Straftat bezieht. Die Verurteilung zu einer mindestens dreijährigen Gesamtfreiheitsstrafe reicht nicht aus, wenn die zu Grunde liegenden Taten jeweils mit Einzelstrafen von weniger als drei Jahren geahndet worden…