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Bundesgerichtshof entscheidet über das ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

Bundesgerichtshof entscheidet über das ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat am 15.01.2013 entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Girovertrags nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken 2002 nicht voraussetzt, dass eine private Bank eine Abwägung ihrer Interessen an einer Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den Interessen des Kunden an dessen…