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Manipulation von Fingerkuppen führt zur Einstellung des Asylverfahrens

BVerwG 10 C 1.13 – Urteil vom 05. September 2013 Asylbewerber sind gesetzlich verpflichtet, sich zur Feststellung ihrer Identität Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Vereiteln sie deren Auswertbarkeit durch Manipulation ihrer Fingerkuppen, kann das Asylverfahren wegen Nichtbetreibens eingestellt werden, ohne dass eine Entscheidung über die Begründetheit des Asylgesuchs getroffen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am…