VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Referendariat kein wichtiger Grund für Sonderurlaub

Urteil VG Berlin vom 4. Dezember 2013 (VG 7 K 647.12) Ein Polizeibeamter hat keinen Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung des juristischen Referendardienstes. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 04.12.2013 entschieden. Der Kläger steht seit 1999 als Polizeibeamter im Dienst des Landes Berlin. Ab 2004 studierte er nebenbei Rechtswissenschaft. Der Polizeipräsident in Berlin bewilligte dem Kläger zur…