Glücksspiel- die nächste Runde ist eingeläutet
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel BVerwG 8 C 26.12 – Urteil vom 22. Januar 2014 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 22.01.2014 entschieden, dass ein Poker-Turnier in der Variante „Texas Hold’em“ jedenfalls dann kein Glücksspiel im Sinne des § 284 Strafgesetzbuch und des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag ist, wenn von den Spielern lediglich eine Teilnahmegebühr von…