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Drohung mit Fotoveröffentlichung im Bordell: Schuldanerkenntnis kann angefochten werden

Drohung mit Veröffentlichung von Foto im Bordell: Schuldanerkenntnis kann angefochten werden OLG Koblenz: Bordellbesucher kann unter Androhung der Weiterveröffentlichung von Fotos im Internet abgegebenes Schuldanerkenntnis anfechten zu OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2014 – 5 U 1243/13. Ist ein Bordellbesucher zur Abgabe einer notariellen Zahlungsverpflichtung wegen eines von ihm verursachten Betriebsschadens veranlasst worden, indem ihm (konkludent)…