VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Tätowierung kann einer Einstellung bei der Bundespolizei entgegenstehen- zeitgemäß ?

Die für Beamtenrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 27.05.2014 entschieden, dass eine Bewerberin für den Dienst bei der Bundespolizei unter Hinweis auf eine großflächige Tätowierung ihres Unterarms abgelehnt werden darf. Beschluss des VG Darmstadt Az.:1 L 528/14.DA Eine junge Darmstädterin hatte sich um die Zulassung zur Ausbildung…