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Keine Rückerstattung Führerscheinkosten bei der freiwilligen Feuerwehr

Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.4.2015, Az. 4 BV 13.2391 Mit  Urteil vom 24. April 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein (Landkreis Forchheim) der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des LKWFührerscheins (Fahrzeuge über 7,5t) zurückerstatten muss. Der BayVGH hat…