ArbeitsRechtnews Dr. Herzog Rechtsanwälte

Betriebsratswahl bei VW unwirksam

Wahl im Werk Hannover muss wiederholt werden Die Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste nicht übereinstimmt und die Differenz so groß ist, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen konnte. Anfechtbarkeit Nach § 19 BetrVG kann die Wahl eines Betriebsrats beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften…