WettbewerbsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

Routerpasswort des Herstellers muss nicht geändert werden Keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich am 24.11.2016 im Zusammenhang mit der Haftung für Urheberrechtsverletzungen mit den Anforderungen an die Sicherung eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion befasst. Sachverhalt Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film „The…