MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Keine Nachzahlung von Betriebskosten nach Ablauf der Jahresfrist

Keine Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei verspäteter WEG-Abrechnung Der Bundesgerichtshof hat sich am 25.01.2017 in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter einer Eigentumswohnung, auch noch nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB* für die Abrechnung über die Betriebskosten eine Nachforderung geltend machen kann, wenn der WEG-Verwalter…