Führerscheinrecht - MPU Rechtsanwalt Rosenheim

Keine MPU für Ersttäter unter 1,6 Promille

Wer das erste Mal mit einer Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille auffällt, muss nicht zur MPU! Viele Diskussionen und Unklarheit gab es in der letzten Zeit um die Frage, ob auch bei einem Ersttäter einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,6 Promille eine MPU angeordent werden darf. Unsicherheit seit der Entscheidung des VGH Mannheim Seitdem…