StrafRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

„Leck mich am Arsch!“ ist keine strafbare Beleidigung!

Dauerbrenner berühmtes Zitat „Leck mich am Arsch!“ Auch wenn die Entscheidung, die wir zuerst im Jahr 2011 in diesem Blog veröffentlicht hatten, schon etwas älter ist, stellt sie für uns immer noch einen Dauerbrenner dar. Eine Beleidigung ist nach § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe…